Ich biete in meiner Praxis Psychotherapie, Kunsttherapie und kunsttherapeutische Lehrtherapie zu folgenden Rahmenbedingungen an:
Gemäß Psychotherapiegesetz und auch aus eigener Überzeugung bin ich zu absoluter Verschwiegenheit über alles, was ich in der Therapie erfahre, verpflichtet.
Auch gebe ich niemandem Auskunft darüber, wer sich bei mir in Therapie befindet oder befunden hat.
Die wesentliche Voraussetzung und Basis jeder Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung. Daher beginnt eine Psychotherapie mit einem unverbindlichen Erstgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und Sie sich ein erstes Bild davon machen können, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen bei mir gut verstanden und aufgehoben fühlen.
Nach diesem ersten Kennenlernen können Sie in Ruhe zu Hause entscheiden, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können und weitere Termine vereinbaren möchten.
Im Verlauf der Therapie treffen wir uns in regelmäßigen Abständen, entsprechend unserer Vereinbarung und Ihrer Problemstellung. In der Psychotherapie sind wöchentliche Intervalle üblich, jedoch passen wir die Frequenz Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend an.
Vorrangiges Ziel ist die rasche Linderung Ihrer belastenden Symptome. Im Therapieverlauf werden wir kontinuierlich gemeinsam überprüfen, was sich bereits verändert hat. Darüber hinaus können weitere Themen auftauchen und weitere Ziele definiert werden. Im Fokus steht für mich Ihr individueller Prozess.
Psychotherapie sowie Kunsttherapie: Erstgespräch sowie jede folgende Einheit à 50 Minuten 90 Euro.
In begründeten Ausnahmefällen und nach Verfügbarkeit ist es möglich, einen günstigeren Sozialtarif zu vereinbaren.
Für die kunsttherapeutische Lehrtherapie gilt ein gesonderter Tarif.
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage bis spätestens 48 Stunden davor.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen bitte ich Sie um Verständnis, dass in diesem Fall das volle Honorar unabhängig vom Grund der Verhinderung in Rechnung gestellt wird.